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Wehrpflichtersatzabgabe

Schweizer Männer müssen Wehrpflichtersatzabgabe bezahlen, wenn sie ihren Militär- oder Zivildienst nicht oder nur teilweise leisten. 

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Schweizer Bürger sind wehrdienstpflichtig. Wer weder Militär- noch Zivildienst leistet, muss eine Ersatzabgabe bezahlen. 
Einzig Menschen mit einer erheblichen Behinderung sind von der Ersatzabgabe befreit.
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    • Wehrpflichtersatzabgabe - Antrag auf Rückerstattung stellen
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    Die Pflicht, bei fehlenden Diensttagen die Ersatzabgabe zu bezahlen, beginnt mit der Rekrutierung (zwischen 19 und 25 Jahren) und endet mit 37 Jahren.
    Wer keinen Militärdienst und auch keinen Zivildienst leistet, muss während dieser Zeitspanne maximal 11 Jahre lang die Abgabe zahlen.
    Die Wehrpflichtersatzabgabe beträgt pro Jahr 3 % des abgabepflichtigen Einkommens, wie es bei der direkten Bundessteuer berechnet wird. Mindestens beträgt die Abgabe aber 400 Franken.
    Wer Zivilschutz leistet, erhält eine Ermässigung von 4% pro Diensttag.
    • Kantonale Verwaltung – Wehrpflichtersatzabgabe

    • Eidgenössische Steuerverwaltung – FAQ zur Wehrpflichtersatzabgabe

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