Bei einem neuen Fahrzeug brauchen Sie
eine Haftpflichtversicherung und deren Nachweis, den Sie von Ihrer Versicherung erhalten;
den Prüfungsbericht (Formular 13.20A), den Sie vom Importeur oder Zoll erhalten – oft besorgt diesen auch Ihre Garage;
einen Ausweis (Identitätskarte, Pass oder Ausländerausweis);
eine Wohnsitzbestätigung oder einen Schriftenempfangsschein, wenn Sie erstmals ein Fahrzeug anmelden; diese Dokumente erhalten Sie bei der Einwohnerkontrolle Ihrer Gemeinde.
Bei einem Occasion-Fahrzeug brauchen Sie
eine Haftpflichtversicherung und deren Nachweis, den Sie von Ihrer Versicherung erhalten;
den Fahrzeugausweis des bisherigen Halters oder der bisherigen Halterin
den Prüfungsbericht, wenn eine Nachprüfung erfolgte (Formular 13.20B);
einen Ausweis (Identitätskarte, Pass oder Ausländerausweis);
eine Wohnsitzbestätigung oder einen Schriftenempfangsschein, wenn Sie erstmals ein Fahrzeug anmelden; diese Dokumente erhalten Sie bei der für Sie zuständigen Einwohnerbehörde.
Bei einem Fahrzeug aus dem Ausland brauchen Sie
eine Haftpflichtversicherung und deren Nachweis, den Sie von Ihrer Versicherung erhalten;
die Bestätigung der Verzollung;
den Nachweis der ausländischen Zulassung (z.B. ausländischen Fahrzeugausweis);
den Prüfungsbericht, den Sie vom Zoll oder Ihrer Garage erhalten (Formular 13.20A);
einen Ausweis (Identitätskarte, Pass oder Ausländerausweis);
eine Wohnsitzbestätigung oder einen Schriftenempfangsschein, wenn Sie erstmals ein Fahrzeug anmelden; diese Dokumente erhalten Sie bei der für Sie zuständigen Einwohnerbehörde.
Kosten
müssen die Fahrzeuge von der gleichen Kategorie sein (Sie können also nicht die gleiche Nummer lösen für ein Auto und ein Motorrad),
müssen die Fahrzeuge dem gleichen Halter gehören und
müssen die Fahrzeuge im gleichen Kanton stationiert sein.
Nummernschilder vorübergehend hinterlegen
Fahrzeug verkaufen
Wenn Sie Ihr Fahrzeug verkaufen, dann geben Sie den Fahrzeugausweis dem neuen Halter oder der neuen Halterin weiter.
Ihre alten Nummernschilder behalten sie, Sie können sie für ein neues Fahrzeug verwenden.
Wenn Sie Ihr verkauftes Fahrzeug nicht ersetzen und kein neues anschaffen, dann geben Sie die Nummernschilder dem Strassenverkehrsamt zurück.
Wenn Sie Ihr Fahrzeug entsorgen, dann lassen Sie beim Strassenverkehrsamt den Fahrzeugausweis annullieren.
Wenn Sie ein Fahrzeug mit Wechselschildern abmelden, dann annulliert das Strassenverkehrsamt den Fahrzeugausweis und informiert Ihre Versicherung. Unter Umständen erhalten Sie eine Prämienverbilligung.
Melden Sie den Verlust Ihrer Nummernschilder sofort bei der nächsten Polizeistelle oder bei Suisse ePolice, dem digitalen Polizeiposten der Schweizer Polizeien. Sie erhalten einen Polizeirapport.
Melden Sie danach den Verlust auch dem Strassenverkehrsamt Ihres Wohnkantons.
Haben Sie weitere Fragen zum Einlösen oder Abmelden von Fahrzeugen, dann wenden Sie sich bitte an das Strassenverkehrsamt Ihres Wohnkantons.
Wenn Ihr Nummernschild abhandengekommen ist, dann melden Sie den Verlust bitte sofort bei der nächsten Polizeistelle oder bei Suisse ePolice, dem digitalen Polizeiposten der Schweizer Polizeien.