das Schweizer Bürgerrecht haben
am Tag der Wahlen (22. Oktober 2023) mindestens 18 Jahre alt sein
die Mitglieder des Bundesrates
die Personen, die von der Bundesversammlung gewählt werden (zum Beispiel die Bundeskanzlerin oder der Bundeskanzler und die Bundesrichterinnen und Bundesrichter)
die Mitglieder der Armeeleitung
das Personal der Bundesverwaltung
das Personal der Parlamentsdienste
das Personal der eidgenössischen Gerichte
das Personal der Bundesanwaltschaft
Wahlvorschlag
Sie können allein oder zusammen mit anderen Kandidatinnen und Kandidaten einen Wahlvorschlag bilden.
Jeder Wahlvorschlag muss eine Bezeichnung tragen, mit der er sich von anderen unterscheiden lässt.
Sie dürfen nur in einem Kanton zur Wahl antreten und nur auf einem Wahlvorschlag figurieren.
Ihr Name kann höchstens zwei Mal auf einem Wahlvorschlag stehen.
Geben Sie Ihren amtlicher Vornamen und Nachnamen an, allenfalls Vor- und Nachnamen, unter dem Sie politisch oder im Alltag bekannt sind, Ihr Geschlecht, Ihr Geburtsdatum, Ihren Beruf, Ihre Adresse (einschliesslich Postleitzahl), Ihre Heimatorte (einschliesslich Kantonszugehörigkeit).
Erklären Sie schriftlich, dass Sie einer Kandidatur zustimmen. Tun Sie dies nicht, so wird Ihr Name gestrichen.
Die Anzahl Namen, die auf dem Wahlvorschlag stehen, darf nicht höher sein als die Anzahl der im Kanton zu wählenden Nationalratsmitglieder. Stehen auf einem Wahlvorschlag überzählige Namen, so werden die letzten gestrichen.
Notwendige Unterschriften und Sitze
100 Unterschriften in den Kantonen mit 2–10 Sitzen (LU, SZ, ZG, FR, SO, BS, BL, SH, GR, TG, TI, VS, NE, JU)
200 Unterschriften in den Kantonen mit 11–20 Sitzen (SG, AG, VD, GE)
400 Unterschriften in den Kantonen mit über 20 Sitzen (ZH, BE).
wenn sie am Ende des Jahres vor den Wahlen im Parteienregister t der Bundeskanzlei ordnungsgemäss registriert war;
wenn sie in der ablaufenden Amtsdauer für den gleichen Kanton im Nationalrat vertreten ist oder bei der letzten Gesamterneuerungswahl im gleichen Kanton mindestens 3 Prozent der Stimmen erreicht hat.
Vom Wahlvorschlag zur Liste
Eine Kandidatin oder ein Kandidat bildet einen «Wahlvorschlag».
Jeder Wahlvorschlag muss von mindestens 5 stimmberechtigten und im Kanton wohnhaften Personen unterzeichnet werden.
Als Kandidatin oder Kandidat müssen Sie schriftlich bestätigen, dass Sie an der Wahl teilnehmen wollen. Ohne diese Bestätigung wird Ihr Name gelöscht.
Ihre Kandidatur reichen Sie bei der Staatskanzlei ein, spätestens 48 Tage vor dem Wahltag (in diesem Fall am 4. September 2023 um 12 Uhr).
Wird nur eine Kandidatur eingereicht, so erklärt der Regierungsrat die betreffende Person als gewählt (stille Wahl). Weitere Informationen zur Kandidatur erhalten Sie bei Ihrem Kanton.
Eine Kandidatin oder ein Kandidat bildet einen «Wahlvorschlag».
Jeder Wahlvorschlag muss von mindestens 5 stimmberechtigten und im Kanton wohnhaften Personen unterzeichnet werden. Ihren Wahlvorschlag können Sie bis zum Mittag des 48. Tages vor der Wahl (spätestens also am 4. September 2023, 12.00 Uhr) beim kantonalen Wahlbüro einreichen. Wird nur eine Kandidatur eingereicht, so erklärt der Regierungsrat die betreffende Person als gewählt (stille Wahl).
Weitere Informationen zur Kandidatur erhalten Sie bei Ihrem Kanton.
schriftlich erfolgen
unterzeichnet sein
folgende Angaben enthalten: amtliche Namen und Vornamen, Namen und Vornamen, unter denen die Person politisch oder im Alltag bekannt ist, Geschlecht, Geburtsdatum, Wohnadresse einschliesslich Postleitzahl, Heimatorte einschliesslich Kantonszugehörigkeit, Zugehörigkeit zu einer Partei bzw. einer politischen Gruppierung
das angestrebte Amt angeben
angeben, ob das Amt schon ausgeübt wird (Zusatz «bisher»)
bis zum 4. September 2023, 12 Uhr, eintreffen.
Das Kreisschreiben des Bundesrates an die Kantonsregierungen zu der Gesamterneuerungswahl des Nationalrats vom 22. Oktober 2023 enthält im Detail die Regeln und Voraussetzungen, die für eine Nationalratskandidatur einzuhalten sind.
Für weitere Informationen wenden Sie sich an die zuständige Behörde Ihres Kantons.
Wenn Sie kandidieren möchten und Informationen über das Vorgehen brauchen, kann Ihnen auch die Partei weiterhelfen.