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Waren zurückgeben oder umtauschen

In der Schweiz haben Sie keinen gesetzlichen Anspruch auf Umtausch oder Rückgabe. Einige Geschäfte und Onlineshops bieten Ihnen aber freiwillig die Möglichkeit, ein Produkt zurückzugeben oder umzutauschen. Was Sie ausserdem bei Gutscheinen beachten sollten.

Hinweis

Onlineshopping: Eine Internetadresse mit der Endung .ch bedeutet nicht automatisch, dass das Unternehmen seinen Sitz in der Schweiz hat. Tipps zum Online-Shopping im Ausland.
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Sie wollen ein Produkt zurückgeben, sich den Kaufpreis zurückerstatten lassen oder einen Artikel umtauschen? Ob Buch, Auto oder Kleider - in der Schweiz gibt es kein gesetzliches Rückgaberecht oder Umtauschrecht für Konsumentinnen und Konsumenten. Jedes Geschäft kann seine eigenen Regeln aufstellen.
Einige Geschäfte gewähren ihrer Kundschaft freiwillig ein Widerrufsrecht von 14 Tagen oder mehr: Während dieser Zeit können Sie ein Produkt zurückgeben oder umtauschen.
Gesetzlich geregelt sind nur folgende Geschäfte:
  • Haustürgeschäfte: Das heisst alle Geschäfte, bei denen Sie überrumpelt werden - nicht nur an der Haustüre, sondern zum Beispiel auch auf der Strasse oder an einer Werbeveranstaltung.

  • Telefonverträge, also Geschäfte, bei denen Sie am Telefon eine Kaufzusage machen.

In beiden Fällen können Sie den Vertrag innert 14 Tage rückgängig machen, wenn der Warenwert mehr als 100 Franken beträgt.
In der Schweiz gelten im Online-Handel die gleichen Regeln wie bei einem Kauf im Geschäft. Lesen Sie immer die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Anbieters, denn das Gesetz sieht selten zwingende Bestimmungen vor.
Bei Streitigkeiten mit Schweizer Onlinehändlern hilft Ihnen die Ombudsstelle E-Commerce weiter.
Besondere Vorsicht ist beim Online-Shopping im Ausland geboten.

Tipps für Rückgabe und Umtausch

  • Wichtig ist, dass Sie die Quittung vorweisen können.

  • Bringen oder schicken Sie die Ware wenn möglich in der Originalverpackung zurück.

  • Lassen Sie sich beim Kauf schriftlich auf dem Kaufbeleg einen Umtausch oder eine Rücknahme bestätigen, wenn Sie sicher sein wollen.

  • Bei Hygieneartikeln und reduzierter Ware wird ein Umtausch meistens abgelehnt.

In der Schweiz gelten bei neuen Produkten zwei Jahre Garantie. Danach haftet das Geschäft nur, wenn im Vertrag eine verlängerte Garantie vereinbart worden ist. Für gebrauchte Produkte gilt eine Frist von einem Jahr.
Anbieter dürfen diese Fristen nicht verkürzen, können die Garantie aber ganz ausschliessen.
Im Falle eines Mangels benachrichtigen Sie die Verkäuferin oder den Verkäufer möglichst rasch. Die Anbieterin oder der Anbieter haben folgende Möglichkeiten:
  • die Ware zurücknehmen und den Kaufpreis zurückzahlen

  • einen Rabatt gewähren

  • den mangelhaften Artikel ersetzen

Da das Gesetz diesbezüglich nicht verbindlich ist, können Anbieter in ihren AGB auch nur ein Recht auf Reparatur vorsehen. Detailliertere Infos des Eidgenössischen Büro für Konsumentenfragen
Bei Streitigkeiten helfen Ihnen Konsumentenorganisationen und Ombudsstellen.
Wie lange Gutscheine gültig sein müssen, ist im Gesetz nicht geregelt. Prüfen Sie die Gültigkeitsdauer auf dem Gutschein und vereinbaren Sie gegebenenfalls eine längere Dauer. Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Website des Eidgenössischen Büro für Konsumentenfragen.
  • Konsumenten-Informationen (Eidgenössisches Büro für Konsumentenfragen)

  • Die Antworten zu den häufigsten Fragen rund um Konsum und Recht (Eidg. Büro für Konsumentenfragen)

  • Ombudsstelle E-Commerce für Beschwerden im Zusammenhang mit online Einkäufen

  • Schweizerisches Konsumentenforum

  • Stiftung für Konsumentenschutz

  • RecallSwiss (admin.ch) App zum Rückruf gefährlicher Produkte

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