Haustürgeschäfte: Das heisst alle Geschäfte, bei denen Sie überrumpelt werden - nicht nur an der Haustüre, sondern zum Beispiel auch auf der Strasse oder an einer Werbeveranstaltung.
Telefonverträge, also Geschäfte, bei denen Sie am Telefon eine Kaufzusage machen.
Tipps für Rückgabe und Umtausch
Wichtig ist, dass Sie die Quittung vorweisen können.
Bringen oder schicken Sie die Ware wenn möglich in der Originalverpackung zurück.
Lassen Sie sich beim Kauf schriftlich auf dem Kaufbeleg einen Umtausch oder eine Rücknahme bestätigen, wenn Sie sicher sein wollen.
Bei Hygieneartikeln und reduzierter Ware wird ein Umtausch meistens abgelehnt.
die Ware zurücknehmen und den Kaufpreis zurückzahlen
einen Rabatt gewähren
den mangelhaften Artikel ersetzen
Konsumenten-Informationen (Eidgenössisches Büro für Konsumentenfragen)
Die Antworten zu den häufigsten Fragen rund um Konsum und Recht (Eidg. Büro für Konsumentenfragen)
RecallSwiss (admin.ch) App zum Rückruf gefährlicher Produkte