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Einfache Antworten zum Leben in der Schweiz
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Ein Erbe ausschlagen

Wenn Sie befürchten, von einer verstorbenen Person Schulden zu erben, oder wenn Sie von einer Person ganz einfach nichts erben möchten, können Sie ein Erbe ausschlagen.

Gut zu wissen

Nimmt eine Erbin oder ein Erbe vor der Erbteilung aus einer Erbschaft Gegenstände der Erbschaft an sich (ausgenommen sind Gegenstände ohne Wert), oder nimmt sie oder er eine Handlung vor, die nicht zur einfachen Verwaltung der zum Nachlass gehörenden Gegenstände gehört, verliert sie oder er das Recht, das Erbe auszuschlagen.
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    • Öffentliches Inventar verlangen - zuständige Behörde
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    In diesem Fall geht Ihr Erbteil an Ihre gesetzlichen Erbinnen und Erben, die ihrerseits wiederum drei Monate Zeit haben, dieses auszuschlagen. Falls alle Erbinnen und Erben die Erbschaft ausschlagen, wird diese vom Konkursamt des letzten Wohnkantons der verstorbenen Person liquidiert. Das verfügbare Vermögen wird in der Folge zur Deckung der Schulden eingesetzt.  
    Sie können auf Ihren Erbteil auch schon verzichten, wenn die Person, deren Nachlass Sie erben sollen, noch lebt. Dazu schliessen Sie mit ihr einen Erbvertrag.
    Auskunft über die finanzielle Situation der verstorbenen Person geben Ihnen zum Beispiel ihre letzte Steuererklärung, die Bankauszüge oder ein Betreibungsregisterauszug. Diese Informationen erhalten Sie im Normalfall gegen Vorweisen eines Erbscheins.
    Wenn Sie nicht sicher sind, wie gross das Erbe ist, können Sie von der zuständigen Behörde ein öffentliches Inventar verlangen.
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      Die Behörde stellt die erforderlichen Nachforschungen an und erstellt das Inventar. Je nach Vermögensgegenständen, die das Erbe ausmachen, und der finanziellen Situation der verstorbenen Person können die Nachforschungen mehrere Monate dauern.
      Das Inventar gibt Ihnen eine vollständige Übersicht über die Vermögensgegenstände des Erbes. Damit können Sie und die anderen Erbinnen und Erben individuell entscheiden, ob Sie das Erbe annehmen wollen oder nicht.
      Für weitere Fragen zum Thema, wie und wann ein Erbe ausgeschlagen werden kann oder soll, wenden Sie sich am besten an eine Rechtsanwaltskanzlei oder ein Notariat.
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      Eine Dienstleistung des Bundes, der Kantone und Gemeinden

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